Informationspflicht:
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Hierbei ist zu beachten:
- Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen;
- geschaffenen Möglichkeiten zur Rückgabe und Entsorgung dieser Altgeräte;
- die Eigenverantwortung der Endnutzer hinsichtlich der Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten;
- die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument