Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NetModule AG
Maulbeerstrasse 10, CH-3011 Bern, Schweiz
1. Anwendung
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen allein diesen Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers oder Käufers (Käufer genannt) haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Unsere Offerten sind freibleibend. Ein rechtsgültiger Vertragsabschluss kommt erst mit der Ausstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande.
Für Umfang und Ausführung der Produkte und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche fehlt, unsere Offerte massgebend.
Leistungen, die nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Dokumentation, Programmierung, Customizing, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, gehören nicht zum Leistungsumfang.
Durch uns vorgenommene Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung sind zulässig, sofern die Produkte die gleichen Funktionen oder die Dienstleistungen die gleichen Zwecke erfüllen.
3. Preisstellung
Alle Preise werden netto in angegebener Währung aufgelistet.
Für Bestellungen gelten die in den NetModule-Preislisten aufgelisteten Preise am Tag der veranlassten Bestellung.
Sofern in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, erfolgen Lieferungen ab Werk (EXW Winterthur, Schweiz, Incoterms 2020), Verpackung inbegriffen und nicht versichert. Weitere Bestimmungen (u.a. Mehrwertsteuer, sonstige Steuern, Zollabgaben, lokale administrative Gebühren) werden in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung angegeben.
Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen bleiben uns bei erheblichen Änderungen der massgebenden Berechnungsgrundlagen jederzeit vorbehalten und werden dem Käufer frühestmöglich mitgeteilt.
4. Zahlungskonditionen
Banküberweisung innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung, netto, ohne Abzug.
Der Käufer gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins liegt 5% p.a. über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank. Ab der 2. Mahnung werden zusätzlich Mahngebühren von CHF 30.-- pro Mahnung fällig.
NetModule behält sich vor, die Bestellung erst nach Vorauszahlung abzuwickeln. Nach Erhalt der Bestellung wird eine Auftragsbestätigung inklusive einer Rechnung zugeschickt.
Die anfallenden Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Bankverbindung:
UBS Switzerland AG, 8098 Zürich
BIC/SWIFT: UBSWCHZH80A
Preisstellung in CHF: IBAN: CH37 0025 7257 1164 5501 B
Preisstellung in EUR: IBAN: CH05 0025 7257 1164 5560 M
Preisstellung in USD: IBAN: CH97 0025 7257 1164 5561 C
5. Lieferfristen
Wir sind immer bemüht, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine bindenden Zusicherungen abgeben. Dem Käufer steht bei Lieferverzug kein Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,
a) wenn uns Angaben, die wir für die Ausführung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unserer Verantwortung liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei Verzögerungen hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
6. Liefermengen
Lieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit der Produkte. Teillieferungen sind zulässig.
7. Annullierung
Falls der Käufer eine Bestellung teilweise oder ganz annulliert, steht uns das Recht zu, Annullierungskosten in der Höhe von 50% des Produktpreises zu verlangen. Dieser Betrag dient pauschal der Deckung der uns entstandenen Unkosten und stellt keine Konventionalstrafe dar.
8. Warenrücksendungen
Wir akzeptieren Warenrücksendungen nur nach vorheriger Einholung einer Rücksendenummer (Return Material Authorization Number) von uns. Warenrücksendungen ohne Zustimmung können auf Kosten des Käufers retourniert werden. Warenrücknahmen für kundenspezifisch hergestellte Geräte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für administrative Umtriebe und Wareneingangsprüfung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Kunde ist verantwortlich für den fachgerechten Transport.
9. Gewährleistung / Haftung
Unsere Gewährleistung erstreckt sich vom Tag der Ablieferung an während zwei Jahren auf alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die nachgewiesenermassen ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile. Jede weitergehende Gewährleistung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Ersetzte Produkte werden unser Eigentum. Der Kunde kommt für allfällige Zusatzkosten für den Austausch defekter Teile (d.h. Entfernen, Transport und Zusammensetzen) auf, wenn die Teile an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort ersetzt werden müssen.
Von unserer Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, welche nicht auf schlechtes Material, mangelhafte Konstruktion oder Ausführung zurückzuführen sind, und Mängel, welche auf normale Abnützung (z.B. Gebrauch der Ware, Wiederverwendung, Wetterbedingungen, Luftverschmutzung oder unzulässige elektromagnetische Einwirkungen), Reparaturen, ungenügende Unterhaltspflege, nicht den Spezifikationen entsprechende Einsatzbedingungen, Missachtung der Einbau- und der Betriebsanleitung, Überbelastung, Tests, Verwendung ungeeigneter Materialien, Einfluss von Chemikalien oder elektrolytische Reaktion oder auf andere Gründe zurückzuführen sind.
Anderen Ansprüche des Käufers, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt und nicht explizit erwähnt sind, wie z.B. Ansprüche auf Schadenersatz, Preisreduktion, Vertragskündigung, sind ausgeschlossen. Auf keinen Fall steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz zu, insbesondere (aber nicht ausschliesslich) bezieht sich dies auf Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden aus Produktions-, Verwendungs-, Bestellungs- oder Profitverlust und andere direkte oder indirekte Schäden und Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits. Die Rücklieferung beanstandeter Waren hat franko unser Domizil oder unsere Vertriebsgesellschaft zu erfolgen.
Die vorgenannten Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen sind abschliessend und ersetzen die gesetzliche Regelung. Jegliche anderweitigen Ansprüche oder Rechtsbehelfe in Bezug auf Gewährleistung und Haftung sind im gesetzlichen zulässigen Umfang ausgeschlossen.
10. Reklamationen (Mängelrügen)
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Käufer unverzüglich nach Empfang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss unmittelbar nach deren Feststellung gerügt werden.
11. Eigentumsvorbehalt
An allen gelieferten Produkten behalten wir uns bis zum Eingang der Zahlung des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.
12. Pfand- und Rückbehaltungsrecht
Ein Pfand- oder Rückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.
13. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde hat uns rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind.
14. Software und Firmware
Für Software und Firmware gewährleisten wir die Lauffähigkeit unter den spezifizierten Betriebssystemen oder -plattformen. Funktionszusicherungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Technische Angaben
Daten, Masse, Gewichte und Abbildungen in Broschüren, Datenbüchern oder Katalogen sind nach bestem Wissen angegeben. Daten in Dokumentationen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
16. Schutzrechte
Der Kauf oder die Überlassung von Software und Firmware ermächtigt den Käufer nur zur Nutzung auf einem System. Die Software und Firmware darf weder veräussert, geändert, reproduziert, weiterkopiert, reverse-engineered noch weitergegeben werden.
Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern.
Der Kunde ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Software, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.
Der Kunde darf die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Er hat diese entsprechend zu kennzeichnen sowie gesondert und sicher aufzubewahren.
Technische Angaben und Zeichnungen, die zusätzlich zu den normalen Verkaufsunterlagen übergeben wurden, dürfen keiner Drittperson zugänglich gemacht werden. Der Käufer darf keine Kenntnisse zur Funktion an Dritte weitervermitteln oder sonst wie davon Gebrauch machen. Zuwiderhandlung verpflichtet zu vollem Schadenersatz.
17. Datenschutz
Personendaten, insbesondere Daten über Unternehmen, Kunden und Mitarbeiter, dürfen von uns bearbeitet werden, soweit es für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Beide Parteien beachten dabei die Regeln des Datenschutzes und treffen dafür die geeigneten organisatorischen und technischen Vorkehrungen.
Jede Partei ist verantwortlich für eine zuverlässige Sicherung der eigenen Daten sowie jener Daten, welche für die Leistungserbringung benötigt werden. Der Kunde wird rechtzeitig alle Daten sichern, bevor unsere Mitarbeiter auf seine Informatik zugreifen können.
18. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. In ihrer angestammten Tätigkeit darf aber jede Partei Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.
19. Export
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Verträge zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
Ausgabe vom 1. August 2021